C-Klassen
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Drohnen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, eine C-Klassen-Kennzeichnung tragen, um ihre Konformität mit der EU-Drohnenverordnung zu bestätigen. Mit dieser neuen Klassifizierung soll nicht nur die Unterscheidung zwischen verschiedenen Drohnenmodellen leichter fallen, sondern auch der Betrieb in der offenen Kategorie klarer geregelt werden. Die C-Klassen C0 bis C6 sind für unterschiedliche Gewichtsklassen und Einsatzbereiche vorgesehen. Die Verantwortung für für die Zertifizierung liegt beim Hersteller. Bestandsdrohnen, also solche, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, können teilweise nachträglich zertifiziert werden oder müssen bestimmte Auflagen in Kauf nehmen, um weiter betrieben werden zu dürfen.
| C-Klasse | |||||||
| Max. Startmasse | <250g | <900g | <4.000g | <25.000g | <25.000g | Individuell | Individuell |
| Max. Flughöne | 120m über Grund | 120m über Grund | 120m über Grund | 120m über Grund | 120m über Grund | Individuell | Individuell |
| Betriebskategorien | Open A1/A3 | Open A1/A3 | Open A2 | Open A3 | <25.000g | Specific/Certified | Specific/Certified |
| Drohnenführerschein | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja | Individuell | Individuell |
| – EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja | Individuell | Individuell |
| – EU-Fernpilotenzeugnis A2 | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein | Individuell | Individuell |
| Fernpilotenregistrierung | Mit Kamera: Ja / Ohne Kamera: Nein | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Kennzeichnungspflicht | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Versicherungspflicht | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Flug über Einzelpersonen | Ja | Ja (kurz) | Nein | Nein | Nein | Individuell | Individuell |
| Flug über Menschenansammlungen | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Individuell | Individuell |
| Horizontaler Sicherheitsabstand | Angemessen | Angemessen | Ohne LFM: 30m Mit LFM: 5m |
150m | 150m | Individuell | Individuell |
| EASA-Flugblätter (PDF) | C0 ohne Kamera C0 mit Kamera |
C1 | C2 mit LFM C2 ohne LFM |
C3 | C4 | C5 (ENG) | C6 (ENG) |
Kategorien
Das letzte Element zur Regelung des Betriebes von Drohnen in Deutschland sind die Kategorien, manchmal auch Betriebskategorien genannt. Die Hauptkategorien sind Open, Specific und Certified, wobei die Kategorie Open in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt ist. Diese Unterscheidung richtet sich im Wesentlichen nach dem Risiko, das eine Drohne, beispielsweise wegen ihres Gewichts, in der jeweiligen Kategorie darstellt. Der Betrieb einer Drohne in der Hauptkategorie OPEN unterliegt in der Unterkategorie A1 den wenigsten, in der Unterkategorie A3 den meisten Einschränkungen.
Die Kategorien Specific und Certified sind Drohnenoperationen vorbehalten, die sich außerhalb der Vorgaben der Kategorie Open bewegen. Entsprechend müssen Operationen in diesen Kategorien nicht nur genehmigt werden, sondern stellen zusätzliche Anfordrungen an Drohne und Fernpilot, weswegen die Operationen fast ausschließlich professioneller oder kommerzieller Natur sind.
Kategorie OPEN
Die Kategorie Open ist die Kategorie für Drohenflüge mit geringem Risiko. Da aber Drohnen in ihr fliegen dürfen, die eine Startmasse von bis zu 25kg haben, ist sie in die Kategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Drohnen in der Hauptkateorie Open dürfen nur im VLOS (Visual Line of Sight = Sichtfeld) geflogen werden und eine Höhe von 120m über Grund nicht überschreiten.
OPEN A1 – Fliegen über Menschen
In dieser Kategorie dürfen Drohnen der C-Klasse C0 (bis 250g) und C1 (bis 900g) fliegen. Für die C-Klasse C0 ist nur ein Drohnenführerschein erforderlich, wenn die Drohne Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. Kameras) verfügt. Ansonsten genügt der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für beide C-Klassen in dieser Kategorie. Mit einer C0-Drohne dürfen einzelne unbeteiligte Personen überflogen werden, mit einer C1-Drohne nicht. Der Überflug von Menschenansammlungen ist in jedem Fall untersagt. Gegegnüber Menschen, Tieren und Objekten ist ein angemessener Sicherheitsabstand einzuhalten.
OPEN A2 – Fliegen in der Nähe von Menschen
In dieser Kategorie dürfen ausschließlich Drohnen der C-Klasse C2 (bis 4kg) fliegen. Neben dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist auch das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich, um Drohnen in dieser Kategorie zu betreiben. Verfügt die C2-Drohne über einen Langsamflugmodus, darf sie sich einzelnen unbeteiligten Personen auf bis zu 5m nähern. In jedem Fall gilt die 1:1-Regel, die besagt, dass der horizontale Sicherheitsabstand größer sein muss als die Flughöhe. Ohne aktiviertem Langsamflugmodus muss ein Sicherheitsabstand von 30m eingehalten werden. Das Überfliegen von Menschenansammlung ist auch hier strikt untersagt.
OPEN A3 – Fliegen in sicherer Entfernung zu Menschen
In dieser Kategorie dürfen Drohnen der C-Klasse C3 und C4 (bis 25kg), aber auch jede Drohnen fliegen, die sich in der Kategorie Open A1 bewegen dürfen. Der Betrieb einer Drohne in dieser Kategorie erfordert lediglich den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Der Sicherheitsabstand zu einzelnen unbeteiligten Personen, sowie zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten beträgt 150m.
Kategorie SPECIFIC
Die Kategorie Specific kommt ins Spiel, wenn Drohnenbetreiber während der geplanten Drohnenoperation mehr wollen, als die Open-Kategorie erlaubt. Der Betrieb einer Drohne in dieser Kategorie erfordert eine Betriebsgenehmigung. Hierzu stehen vier Genehmigungsverfahren zur Verfügung, die sich nach der Komplexität und Häufigkeit der Drohnenoperation richten und vom Aufwand her steigend sind.
STS – Standardszenarien
Die sogenannten Standardszenarien in Deutschland sind das STS-01 (Betrieb einer C5-Drohne in direkter Sicht (VLOS), max. 120m über Boden, in einem kontrollierten Bereich, in einem Bewohnten Gebiet) und STS-02 (Betrieb einer C6-Drohne außerhalb direkter Sicht (EVLOS, max. 2km), max. 120m über Grund, über einem kontrollierten Bereich) erfordern die Abgabe aller erforderlichen Dokumente und die Einhaltung der engen Vorgaben an Personal und Drohne. Auf eine Antwort der Behörde muss nicht gewartet werden. Neben STS-01 und STS-02 sind in Zukunft weitere Standardszenarien denkbar.
PDRA – Pre-Defined Risk Assessment
Bei PDRAs handelt es sich ebenfalls um viele vordefinierte Operationen, deren Risiko höher ist als bei den Standardszenarien, die aber durchaus häufig im Alltag vorkommen können. Man unterscheidet PDRA-S (für nicht zertifizierte Drohnen) und PDRA-G (für häufig auftretende Operationen). Für PDRAs sind Qualifikationen erforderlich, die teilweise sehr kostenintensiv sind und weit über die erlangten Kenntnisse aus den beiden Drohnenführerscheinen hinaus gehen. In Deutschland sind derzeit folgende PDRAs aktiv:
PDRA-S01
VLOS in städtischer Umgebung, in einem kontrollierter Bereich in besiedeltem Gebiet, max. 120m über Grund
PDRA-S02
BVLOS in ländlicher Umgebung, in einem kontrollierter Bereich in dünn besiedeltem Gebiet, max. 120m über Grund, BVLOS: 1km oder EVLOS: 2km mit Spotter
PDRA-G01
EVLOS in ländlicher Umgebung, in einem unkontrollierte, Bereich in dünn besiedeltem Gebiet, max. 150m über Grund, BVLOS: 1km oder EVLOS: unbegrenzt mit Spotter
PDRA-G02
BVLOS in reserviertem Luftraum, in einem reservierten Luftraum in dünn besiedeltem Gebiet, Höhe gemäß Luftraum, BVLOS: unbegrenzt
PDRA-G03
Automatisierte Inspektion, in einem reservierten Luftraum in dünn besiedeltem Gebiet, Höhe gemäß Luftraum, BVLOS: unbegrenzt, aber mit C2-Link
SORA – Specific Opertions Risk Assessment
Passen die verfügbaren STS und PDRAs nicht zum Anwendungsfall, bleibt nur der Weg über die klassische SORA. Hierbei handelt es sich um ein europaweit einheitliches Verfahren zur Risikoanalyse für den Einsatz von Drohnen. Um eine Aufstiegsgenehmigung auf diese Weise zu erhalten, muss der Drohnenbetreiber einen ausführlichen Bericht über den geplanten Einsatz, mögliche Risiken und Maßnahmen zur Risikominderung schreiben. Die zuständige Behörde, in Deutschland das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) kontrolliert das Vorhaben und stellt eine Genehmigung aus, die Kosten zwischen 200 und 2.000 Euro verursacht und maximal 2 Jahre gültig ist. Zum Erstellungsprozess der SORA hat die EASA ein 110 Seiten umfassendes Regelwerk veröffentlicht.
LUC – Light UAS Operator Certificate
Das LUC ist ein Zertifikat, dass es Drohnenbetreibern ermöglicht, bestimmte Aufgaben, die normalerweise von Behörden durchgeführt werden (Erteilung von Betriebsgenehmigungen, Durchführung von Sicherheitsbewertungen), selbständig zu erledigen. Hierfür ist ein Nachweis für ein funktionierendes Sicherheitsmanagement und einen verantwortungsvollen Drohnenbetrieb erforderlich. Im Gegenzug verkürzen sich Genehmigungszeiten, die Flexibilität wird erhöht und Abläufe werden effizienter. Das LBA stellt eine PDF mit Informationen für LUC Interessenten zur Verfügung.
Kategorie CERTIFIED
Diese Kategorie ist auch als zulassungspflichtige Kategorie bekannt und für Drohnenflüge mit erhöhtem Risiko vorgesehen. Sie erfordert eine Zertifizierung der Drohne und stellt strenge Sicherheitsanforderungen. Die hier durchgeführten Operationen sind vom Risiko her mit der bemannten Luftfahrt, also dem Transport von Personen oder Gefahrgut oder dem Überflug von Menschenansammlungen vergleichbar. Die zuständige Luftfahrtbehörde erteilt nach einem strengen Verfahren die erforderlichen Zertifizierungen und Genehmigungen.